________ vom 28. Mai 2019 anhängte. Am 27. Juni 2019 stellte der Disziplinarbeklagte dem Betreibungsamt eine weitere E-Mail zu, welcher er die Verfügung der Anwaltsaufsichtsbehörde vom 25. Juni 2019 betreffend Fristansetzung zur Stellungnahme sowie die Stellungnahme von B.________ zum Gesuch um Entbindung vom Anwaltsgeheimnis vom 14. Juni 2019 mit zahlreichen Beilagen aus dem Mandatsverhältnis mit dem Disziplinarbeklagten anhängte.