__ um Nichtbekanntgabe dieser Betreibung im Betreibungsregister informiert und aufgefordert mitzuteilen, ob bezüglich dieser Betreibung ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet worden sei. Der Disziplinarbeklagte stellte in der Folge dem Betreibungsamt Pfäffikon/ZH am 4. Juni 2019 eine E-Mail zu, welcher er sein Gesuch um Entbindung vom Anwaltsgeheimnis vom 6. Mai 2019 (AA 19 81), die Anwaltsvollmacht vom 3. September 2018 sowie die detaillierte Rechnung vom 17. Dezember 2018, die Verfügung der Anwaltsaufsichtsbehörde vom 31. Mai 2019 betreffend Fristerstreckungsgesuch sowie das Fristverlängerungsgesuch von B.__