12 des Kantonalen Anwaltsgesetzes vom 28. März 2006 (KAG; BSG 168.11) unterstehe. Gegen den Disziplinarbeklagten wurde ein Disziplinarverfahren wegen möglicher Verletzung von Art. 13 BGFA eröffnet. 5. Mit Schreiben vom 24. August 2020 teilte die Anzeigerin mit, dass der im Verfahren BM 20 9558 ergangene Strafbefehl in Rechtskraft erwachsen ist. Zudem ersuchte die Anzeigerin um Mitteilung über Art und Erledigung des Disziplinarverfahrens. 3 6. Mit Eingabe vom 2. September 2020 nahm der Disziplinarbeklagte zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen erneut Stellung.