traut worden waren, zu offenbaren. Sie bestrafte ihn mit einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je CHF 270.00, ausmachend CHF 6'750.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben. 2. Mit Schreiben vom 9. Juli 2020 setzte der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde dem Disziplinarbeklagten Frist zur Einreichung einer kurzen Stellungnahme zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen.