Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region-Mittelland (nachfolgend Anzeigerin) teilte der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern den Strafbefehl vom 30. Juni 2020 in der Strafsache gegen A.________ (nachfolgend Disziplinarbeklagter) im Verfahren BM 20 9558 mit. Die Anzeigerin erklärte den Disziplinarbeklagten darin schuldig wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses, indem er der Betreibungsbeamtin des Betreibungsamts Pfäffikon/ZH mit E-Mails vom 4. Juni 2019 sowie 27. Juni 2019 diverse Unterlagen zustellte, mit denen er in Kauf nahm, Geheimnisse, die ihm von einem Mandanten infolge des Mandatsverhältnisses anver-