Regeste: Verletzung des Berufsgeheimnisses (Art. 13 BGFA); Prüfung und Verneinung der Löschung von Amtes wegen aus dem Anwaltsregister (Art. 8 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 9 BGFA Der Rechtsanwalt verletzte die Pflicht zur Wahrung des Berufsgeheimnisses gemäss Art. 13 BGFA, indem er im Rahmen eines Betreibungsgesuchs diverse Dokumente (wie die detaillierte Rechnung, Anwaltsvollmacht, Gesuch um Befreiung vom Anwaltsgeheimnis sowie die Stellungnahme seines vormaligen Mandanten im Verfahren betreffend Befreiung vom Anwaltsgeheimnis) an die Betreibungsbeamtin weitergeleitet hat.