Die Erkrankung beider Elternteile des Disziplinarbeklagten an einer schweren Krankheit mit daraus folgender mehrwöchiger Behandlung ist bedauerlich und es ist auch durchaus verständlich, dass sich die Prioritäten etwas verlagern. Jedoch hat der Klient in jedem Fall Anspruch darauf, dass die Berufsregeln eingehalten werden und es ist nicht einzusehen, inwiefern die Erkrankung der Eltern den Disziplinarbeklagten daran gehindert hätte, in der zugestandenermassen gutorganisierten Kanzlei den leicht durch Kanzleipersonal auszuführenden Auftrag zu geben, die noch nicht archivierten Akten umgehend zu verschicken sowie die archivierten Ak-