5 19. Der Anzeiger machte geltend, er habe in 6 Telefonaten um die Zustellung der Akten gebeten, was vom Disziplinarbeklagten nicht bestritten wird, hat er doch anerkannt, dass der Anzeiger, nachdem er ihn um die Zustellung der Akten gebeten hatte, mehrfach nachgefragt habe. Er machte aber geltend, er habe den Anzeiger darauf hingewiesen, dass sich ein Teil der Akten bereits im Archiv befinde und die Zustellung daher einige Zeit in Anspruch nehmen könne.