13. Mit Schreiben vom 1. November 2020 erkundigte sich der Anzeiger sinngemäss nach dem Stand des Verfahrens und machte weitere, nicht näher zu behandelnde Ausführungen (pag. 87). Dem Anzeiger wurde mit Schreiben vom 5. November 2020 erneut mitgeteilt, dass ihm im Verfahren keine Parteistellung zukommt und zu gegebener Zeit über die Art der Erledigung des Verfahrens informiert wird (pag.91). V. Materielles zur Verletzung von Art. 12 lit. a BGFA