12. Mit Verfügung vom 9. Oktober 2020 nahm der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde Kenntnis von der Stellungnahme des Disziplinarbeklagten und bestimmte Fürsprecherin Franziska Marti zur Referentin (pag. 85). Die Referentin beantragte keine zusätzlichen Beweismassnahmen.