11. Mit Eingabe vom 25. September 2020 nahm der Disziplinarbeklagte erneut Stellung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen (pag. 75 ff.). Er machte geltend, er sei sich der in Art. 12 lit. a BGFA umfassten Berufsregeln bewusst und es sei sein Ziel, die ihm auferlegten Pflichten vollumfänglich zu erfüllen. Zum konkreten Fall führte er aus, dass er den Anzeiger seit mehreren Jahren in verschiedenen Verfahren vertreten habe. Anfänglich sei es um gegen den Anzeiger geführte Strafverfahren gegangen, welche teilweise eingestellt, teilweise aber auch mit einer Verurteilung des Anzeigers beendet worden seien.