Er reichte diverse Unterlagen ein, u.a. das Schreiben des Disziplinarbeklagten an den Anzeiger, welchem entnommen werden kann, dass dieser dem Anzeiger tatsächlich mit Datum vom 23. Juli 2020 Unterlagen in 8 Dossiers hat zukommen lassen (pag. 41 ff.). Es kann somit festgehalten werden, dass der Disziplinarbeklagte, wie in seiner kurzen Stellungnahme ausgeführt (pag. 13), dem Anzeiger die Akten am gleichen Tag zugeschickt hat, wie er auch die Stellungnahme an die Anwaltsaufsichtsbehörde eingereicht hat.