9. Der Anzeiger meldete sich mit Eingabe vom 3. September 2020 nochmals bei der Aufsichtsbehörde und teilte mit, dass es ihm auch mit der Entschuldigung des Disziplinarbeklagten nicht besser gehe. Erneut machte er Ausführungen zu seiner gesundheitlichen Situation, welche – wie ihm bereits früher mitgeteilt worden war – nicht durch die Anwaltsaufsichtsbehörde zu beurteilen sind (pag. 39). Er reichte diverse Unterlagen ein, u.a. das Schreiben des Disziplinarbeklagten an den Anzeiger, welchem entnommen werden kann, dass dieser dem Anzeiger tatsächlich mit Datum vom 23. Juli 2020 Unterlagen in 8 Dossiers hat zukommen lassen (pag.