7. Gestützt auf die Anzeige wurde mit Verfügung vom 28. Juli 2020 ein Verfahren wegen möglicher Verletzung von Art. 12 lit. a BGFA eröffnet. Dem Disziplinarbeklagten wurde gleichzeitig eine Frist von 21 Tagen eingeräumt, um eine ausführliche Stellungnahme zu den Vorwürfen einzureichen (pag. 17 ff.). Diese Verfügung wurde dem Disziplinarbeklagten am 29. Juli 2020 zugestellt (pag. 29).