5. Mit Eingabe vom 23. Juli 2020 nahm der Disziplinarbeklagte Stellung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen (pag. 11 ff.). Er räumte ein, dass es richtig sei, dass der Anzeiger nicht nur um Zustellung seiner Akten gebeten, sondern auch mehrfach nachgefragt habe. Er erklärte das Versäumnis damit, dass es sich um verschiedene Dossiers gehandelt und sich ein Teil bereits im Archiv befunden habe. Schliesslich seien die Akten des Anzeigers auch liegen geblieben, weil innert kurzer Zeit erst bei seinem Vater Prostata- und nur wenig später bei seiner Mutter Spei-