3. Der Anzeiger teilte mit Eingabe vom 29. Juli 2020 mit, dass er über die Art der Erledigung Auskunft erhalten möchte (pag. 21). Weiter begründete er seine Anzeige damit, dass er seit dem Unfall gesundheitlich stark eingeschränkt sei und viel Geld verloren habe. Er habe Akteneinsicht gehabt und festgestellt, dass ein Bericht seines Zahnarztes fehle. Er machte damit erneut Ausführungen zur Qualität der Mandatsführung, worauf die Anwaltsaufsichtsbehörde jedoch nicht näher einzugehen hat.