1. Am 1. Juli 2020 erstattete der Anzeiger gegen den Disziplinarbeklagten Aufsichtsanzeige. Er wünschte in seiner kaum lesbaren Eingabe eine «Untersuchung» gegen den ihm angeblich durch die Aufsichtsbehörde empfohlenen Anwalt. Er machte im Wesentlichen geltend, sein Anwalt habe ihm trotz 6 Telefonaten die Akten nicht zurückgeschickt. Weiter macht er v.a. Ausführungen zu seiner gesundheitlichen Situation, um die es wohl zumindest in einem Verfahren, in dem er vom Disziplinarbeklagten vertreten worden war, gegangen sein dürfte (pag. 1). Unterlagen hat er keine eingereicht.