12 Die Anwaltsaufsichtsbehörde entscheidet: 1. Gegen den Disziplinarbeklagten wird wegen Verletzung von Art. 12 lit. c BGFA in Anwendung von Art. 17 lit. a BGFA eine Verwarnung ausgesprochen. 2. Hinsichtlich des Vorwurfes der Verletzung von Art. 12 lit. a BGFA wird das Verfahren aufgehoben. 3. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von CHF 2'000.00 werden zu drei Vierteln, ausmachend CHF 1‘500.00, dem Disziplinarbeklagten und zu einem Viertel, ausmachend CHF 500.00, dem Kanton zur Zahlung auferlegt.