38. Zu prüfen ist, ob die im E-Mail vom 15. März 2019 gemachte Aussage von G.________, wonach sich die Anzeigerin für den Fall des Unterliegens im Rechtsstreit mit E.________ vorbehalte, wegen grober Verletzung seiner arbeitsvertragsrechtlichen Sorgfalts- und Treuepflichten Rückgriff auf F.________ zu nehmen, eine unzulässige Zeugenbeeinflussung von F.________ infolge Drohung darstellt. Untersagt sind widerrechtliche Drohungen, Nötigungen oder Erpressungen.