Mit den protokollierten Aussagen setzte der Disziplinarbeklagte F.________ allfälligen Regressansprüchen der Anzeigerin aus dem arbeitsrechtlichen Verfahren aus. Die Vollmacht für die Vertretung an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 25. Februar 2019 wurde gestützt auf die Traktandenliste gemäss Einladung vom 4. Februar 2019 ausgestellt. Darin war der Hinweis auf die fristlose Entlassung enthalten (pag. 25 ff.). Damit lag ein konkreter Interessenkonflikt spätestens im Hinblick auf die Übernahme des Vertretungsmandats für die zweite Generalversammlung vom 25. Februar 2019 vor.