27. Offensichtlich wurde der Interessenkonflikt dann im Hinblick auf die zweite Generalversammlung. Der Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung vom 25. Februar 2019 war zu entnehmen, dass der Verwaltungsrat im Hinblick auf die Zuweisung der nicht ausgeübten Bezugsrechte der Aktienkapitalerhöhung vom 17. Dezember 2018 die Zeichnung von Aktien durch E.________ zum Zweck der Verrechnung mit Forderungen aus seiner angeblich ungerechtfertigten fristlosen Entlassung gegen die Anzeigerin zurückgewiesen hatte (pag. 25). Erneut übernahm der Disziplinarbeklagte die Vertretung von F.____