Vorliegend hat der Disziplinarbeklagte die Vertretung von F.________ an den Generalversammlungen der Anzeigerin wahrgenommen. Der Disziplinarbeklagte wurde zu diesem Zweck von F.________ bevollmächtigt, sämtliche Aktionärsrechte auszuüben. Diese Bevollmächtigung erfolgte nicht auf privater Basis, sondern im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Disziplinarbeklagten, zumal die Kontakte über die Geschäftsadresse des Disziplinarbeklagten erfolgten (pag. 3, 29, 209). Unbeachtlich ist dabei, ob die Vertretung unentgeltlich oder entgeltlich erfolgt ist. Dieser Auftrag zur Teilnahme