16. Rechtsanwalt B.________ und Rechtsanwalt G.________ sind im Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen. Da die durch den Disziplinarbeklagten geltend gemachten angeblichen Berufsregelverletzungen in einem engen Sachzusammenhang zu vorliegendem Verfahren bzw. dem Verfahren in Thun stehen, unterstehen die vorgeworfenen Handlungen der durch die Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern ausgeübten Aufsicht. Die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern ist gestützt auf Art. 14 sowie Art. 16 BGFA i.V.m. Art. 12 Abs. 1 lit. b KAG auch hierfür gegeben.