13. Mit Verfügung vom 15. Oktober 2019 hat der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde Kenntnis von der Stellungnahme des Disziplinarbeklagten vom 30. September 5 2019 genommen und Rechtsanwalt Prof. Dr. Beat Stalder zum Referenten ernannt. Er hat weiter festgehalten, dass die Vorwürfe gegen Rechtsanwalt G.________ und Rechtsanwalt B.________ gemäss Ziff. 26 ff. in der Stellungnahme des Disziplinarbeklagten vom 30. September 2019 voraussichtlich im Rahmen des vorliegenden Disziplinarverfahrens AA 19 61 behandelt werden können.