___ F.________ mit der Äusserung des Disziplinarbeklagten anlässlich der Generalversammlung vom 25. Februar 2019, wonach E.________ gegenüber der Anzeigerin wegen zu Unrecht erfolgter Entlassung eine Verrechnungsforderung zustehe (pag. 129 und 47). Im E-Mail vom 15. März 2019 führte Verwaltungsrat G.________ weiter aus, dass sich die Anzeigerin für den Fall des Unterliegens im Rechtsstreit mit E.________ vorbehalte, Rückgriff bzw. Regress auf F.________ zu nehmen wegen grober Verletzung seiner arbeitsvertragsrechtlichen Sorgfalts- und Treuepflichten.