4 dass der Vorsitzende dem Disziplinarbeklagten die Frage gestellt habe, ob E.________ wegen zu Unrecht erfolgter fristloser Entlassung eine Verrechnungsforderung gegen die Anzeigerin zustehe. Der Disziplinarbeklagte habe darauf erwidert, dass dieses Thema nicht traktandiert gewesen sei und dass der Vorsitzende die Frage der Versammlung stellen und darĂ¼ber abstimmen und das Ergebnis protokollieren lassen solle. Bei dieser Abstimmung habe sich der Disziplinarbeklagte der Stimme enthalten.