BGFA eröffnet. Dem Disziplinarbeklagten wurde zudem eine Frist von 21 Tagen zur Einreichung einer ausführlichen Stellungnahme gesetzt (pag. 81 ff.). Die angesetzte Frist wurde in der Folge ein erstes Mal bis zum 14. August 2019 (pag. 89), ein zweites Mal bis zum 4. September 2019 (pag. 95) und ein weiteres Mal bis zum 4. Oktober 2019 (pag. 103) erstreckt.