7. Mit Schreiben vom 28. Februar 2019 nahm der Disziplinarbeklagte gegenüber der Anzeigerin zum Schreiben vom 26. Februar 2019 Stellung und hielt fest, dass die Vertretung von F.________ anlässlich der Generalversammlung vom 25. Februar 2019 kein anwaltliches Mandatsverhältnis begründet habe. Die protokollierte Äusserung bezüglich Beendigung des Arbeitsverhältnisses von E.________ sei zudem aus dem Kontext gerissen und er kenne die Ansicht von F.________ zu dieser Frage nicht (pag.