5. In der Einladung vom 4. Februar 2019 zur ausserordentlichen Generalversammlung der Anzeigerin vom 25. Februar 2019 (pag. 25 ff.) informierte der Verwaltungsratspräsident der Anzeigerin unter Traktandum 4 darüber, dass E.________ im Rahmen der Aktienkapitalerhöhung vom 17. Dezember 2018 11 Aktien gezeichnet habe, von welchen er deren 10 mittels Verrechnung mit Forderungen aus seiner angeblich ungerechtfertigten fristlosen Entlassung gegen die Anzeigerin liberieren wollte. Der Verwaltungsrat habe diese Zeichnung zurückgewiesen, da die Anzeigerin den Bestand seiner Forderung bestreite (pag.