2. Hintergrund der Eingabe der Anzeigerin bildet folgender Sachverhalt: Am 14. Juni 2017 entliess die Anzeigerin ihren Angestellten E.________ fristlos. Im Auftrag von E.________ erhob der Disziplinarbeklagte am 10. Januar 2018 Klage beim Regionalgericht Oberland gegen die Anzeigerin wegen ungerechtfertigter fristloser Kündigung von E.________ und machte Schadenersatz in der Höhe von CHF 600'000.00 geltend. Im Rahmen ihrer Klageantwort vom 22. Mai 2018 beantragte die Anzeigerin, ihren damaligen CEO, F.________, welcher die fristlose Kündigung mitunterzeichnet hatte, anzuhören.