Er habe auf die anschliessenden Aufforderungen nicht reagiert, da sich keine Originalvollmachten mehr in seinem Besitze befanden. Abgesehen vom Schreiben an die Steuerverwaltung vom 17. Januar 2019 seien keine weiteren Schriften mehr produziert worden. Anlässlich des unlängst erfolgten Archivumzugs an den neuen Standort sei die von der Anzeigerin erwähnte Generalvollmacht nun doch noch zum Vorschein gekommen. Diese Vollmacht vom Jahre 2006 sei nie verwendet worden und sei mit heutigem Datum (31. Mai 2019) retourniert worden (pag. 47).