1. Mit Antrag vom 13. März 2019 gelangte die Anzeigerin an die Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern und forderte, der für sie nicht mehr als Anwalt tätige Rechtsanwalt B.________ habe sämtliche an ihn ausgestellten Vollmachten, vor allem aber die Generalvollmacht aus 2006 (über den Tod hinaus) und die Vollmacht aus 2009 endlich an sie oder an die Anwaltsaufsichtsbehörde herauszugeben (pag. 1 f.). Dem Schreiben lag als Beilage 1 eine Mail-Mitteilung vom 25. Oktober 2017 bei (pag. 5), mittels der alle Vollmachten gegenüber dem Anwalt widerrufen wurden. Weiter lagen als Beilage 2 (pag. 7) und Beilage 3 (pag.