Es sei ihm bewusst, dass er als Rechtsanwalt auch in Zeiten hoher Belastung im Interesse der Rechtspflege professionellen Massstäben zu genügen habe. Bedingt durch schwierige private Umstände (mehrwöchige Arbeitsunfähigkeit infolge einer Operation, daraus resultierender Arbeitsrückstand, stationäre Behandlung seines Sohnes aufgrund einer Depression) sei dies, was seine Rückmeldung an das Gericht angehe, leider unzureichend gewesen. Aus einem Einzelfall zu schliessen, er könne seinen Beruf insgesamt nicht sorgfältig und gewissenhaft ausüben, gehe nach mehrjähriger, erfolgreicher anwaltlicher Tätigkeit in der Schweiz sicher zu weit.