8. Zum Sachverhalt führte die Anzeigerin zusammengefasst aus, im Zusammenhang mit einem Strafverfahren habe sich der Verdacht ergeben, dass der Beschuldigte Baumann insgesamt über CHF 1 Mio. an deliktisch erlangten Geldern mittels Mo- ney-Transmittern nach Brasilien an B.________ und weitere Personen überweisen habe. Die Staatsanwaltschaft habe mehrere Rechtshilfeersuchen an Brasilien gestellt und B.________ zur Aufenthaltsnachforschung ausgeschrieben.