3. Mit Schreiben vom 1. März 2019 setzte der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde dem Disziplinarbeklagten Frist bis am 25. März 2019 zur Einreichung einer kurzen Stellungnahme zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Der Disziplinarbeklagte reichte am 22. März 2019 per digital signierte E-Mail eine kurze Stellungnahme mit zwei Arztzeugnissen als Beilage ein.