2. Mit Schreiben vom 25. Februar 2019 informierte die Anwaltsaufsichtsbehörde die Anzeigerin, ihr komme im Disziplinarverfahren keine Parteistellung zu, sie könne jedoch verlangen, dass ihr über die Art der Erledigung des Verfahrens Auskunft erteilt werde. Mit Schreiben vom 28. Februar 2019 bat die Anzeigerin, diesbezüglich informiert zu werden.