11 Die Anwaltsaufsichtsbehörde entscheidet: 1. B.________ wird wegen Verletzung von Art. 12 lit. i BGFA in Anwendung von Art. 17 lit. a BGFA verwarnt. 2. Die Verfahrenskosten, bestimmt auf eine Gebühr von CHF 1`500.00, werden der Disziplinarbeklagten auferlegt. Es werden keine Entschädigungen bezahlt. 3. Zu eröffnen: - der Disziplinarbeklagten 4. Dem Anzeiger wird die Art der Erledigung des Verfahrens mit separatem Schreiben mitgeteilt (Art. 32 Abs. 2 KAG).