Allerdings hat der Anzeiger auch immer wieder darauf hingewiesen, dass er gerne über das Geld verfügen möchte, weil seine finanziellen Verhältnisse eng seien, so dass der Disziplinarbeklagten durchaus bewusst sein musste, dass eine Abrechnung oder wenigstens eine Zwischenrechnung nun dringend nötig gewesen wäre. Die Disziplinarbeklagte wurde 1996 patentiert und ist seit 1997 Mitglied des bernischen Anwaltsverbandes. Sie übt ihren Beruf somit seit mehr als 20 Jahren aus. Hinsichtlich des beruflichen Vorlebens ist nichts Negatives bekannt.