Selbst wenn die Disziplinarbeklagte sämtliche Nachrichten ab September 2018 nicht mehr erhalten hätte, hat sie immer noch im Jahr 2018 drei Aufforderungen zur Abrechnung erhalten und im Jahr 2019 eine letzte Aufforderung, nicht nur mit Fristansetzung, sondern sogar verbunden mit der Androhung, die «Anwaltskammer» zu informieren. So hat die Disziplinarbeklagte zumindest diese vier Aufforderungen gekannt und nicht reagiert, insgesamt also während rund eineinhalb Jahren (12. April 2018 – 26. September 2019) nicht.