Weshalb diese nicht hätte zugestellt werden können, ist mehr als fraglich. Auffallend ist auch, dass nur gerade die Nachrichten betreffend Abrechnung nicht zugestellt worden wären, andere Nachrichten, beispielsweise diejenige vom 20. Dezember 2018 (pag. 93), hat die Disziplinarbeklagte durchaus noch erhalten. Selbst wenn die Disziplinarbeklagte sämtliche Nachrichten ab September 2018 nicht mehr erhalten hätte, hat sie immer noch im Jahr 2018 drei Aufforderungen zur Abrechnung erhalten und im Jahr 2019 eine letzte Aufforderung, nicht nur mit Fristansetzung, sondern sogar verbunden mit der Androhung, die «Anwaltskammer» zu informieren.