Die Disziplinarbeklagte macht geltend, sie habe die Mailnachrichten ab September 2018 nicht erhalten. Mithin ist klar, dass sie mindestens 3 Nachrichten sowie auch das Einschreiben mit der Bitte um Abrechnung erhalten hat und trotzdem untätig geblieben ist. Sämtliche vorgelegten Mailnachrichten haben im Übrigen das gleiche Aussehen, entstammen offenbar den gesendeten Mailnachrichten des Anzeigers und wurden an dieselbe Adresse, bezüglich der die Disziplinarbeklagte selber einräumt, bis September die Nachrichten erhalten zu haben, versendet. Es ist schwer vorstellbar, dass die Disziplinarbeklagte insgesamt 8 Nachrichten auf ihrer eigenen Mailadresse nicht erhalten hat.