nischer Besprechung – bewusst sein, dass der Anzeiger wirklich eine Abrechnung über den Vorschuss und die geleisteten Arbeiten wünschte und die Auskunft, der Vorschuss reiche aus und sei noch nicht aufgebraucht, für ihn nicht genügend war. Die entsprechenden Aufforderungen des Anzeigers, welche hier vorliegen, datieren vom 12. April, 26. Juni, 21. August, 17., 18. und 24. September, 30. Oktober, 15. November 2018, 27. und 28. Februar, 10. und 13. Juni 2019 und wurden per Mail geschickt. Weiter gibt es das Einschreiben vom 18. September 2019. Die Disziplinarbeklagte macht geltend, sie habe die Mailnachrichten ab September 2018 nicht erhalten.