BGFA gebietet den Anwälten, ihre Klientschaft über die Grundsätze der Rechnungsstellung aufzuklären und sie während des Mandats über die Höhe des geschuldeten Honorars zu informieren. Zur Aufklärung über die Grundsätze der Rechnungsstellung gehören Hinweise auf die Bezahlung allfälliger Vorschüsse, die Art des Honorars, den Zeitpunkt der Rechnungsstellung, auf Zahlungsfristen und auf die Höhe eines allenfalls zu bezahlenden Stundenansatzes. Dass der Anzeiger nicht über die Modalitäten der Rechnungsstellung aufgeklärt worden wäre, wurde von ihm nicht geltend gemacht.