Auch hier ist unbekannt, um welche Fragen es sich gehandelt hat und wann diese gestellt wurden, so dass auch hier keine Verzögerung geprüft oder angenommen werden kann. Wie bereits erwähnt, blieb der Tonfall gleichbleibend freundlich, so dass davon auszugehen ist, dass der Anzeiger immer wieder Kontakt herstellen und Antworten erhältlich machen konnte, ansonsten er eben nicht einerseits immer neue Fragen gestellt oder andere Anliegen an die Disziplinarbeklagte gerichtet hätte und andererseits kaum noch freundlich geblieben wäre, sondern die Meldung an die Anwaltsaufsichtsbehörde viel früher als mehr als 21 Monate nach Bezahlung des Vorschusses gemacht hätte.