- Am 26. Juni 2018 (pag. 27) hat er festgehalten, dass er sich zwei Mal per Mail und drei Mal per Telefon gemeldet habe und noch keine Antwort auf die Frage erhalten habe, was die Disziplinarbeklagte noch für ihn tun könne. Er hielt auch fest, dass er den Fall gerne abschliessen möchte, so dass er letztlich die Frage, was für ihn noch getan werden könne, selbst beantwortet hat. Es ist unklar, wann er der Disziplinarbeklagten welche Fragen gestellt hat und innert welcher Zeit die drei Anrufversuche erfolgt sind, so dass nicht beurteilt werden kann, ob überhaupt eine Verzögerung vorliegt, geschweige denn eine disziplinarrechtlich relevante. - Am 17. September 2018 (pag.