Die vom Anzeiger eingereichten Nachrichten vermitteln daher kein korrektes Bild, was sich bestätigt, wenn die von der Disziplinarbeklagten eingereichten Nachrichten gewürdigt werden. Auch wenn nicht sämtliche Nachrichten vorliegen, vermögen sie doch zu belegen, dass das Mandat offensichtlich nicht kurz nach Bezahlung des Vorschusses am 26. Februar 2018 (pag. 7) mit Mailschreiben vom 4. März 2018 (pag. 79) beendet wurde und machen auch klar, dass zahlreiche weitere Fragen gestellt und Aufträge erteilt wurden, welche zumindest bis zum 17. Dezember 2018 (pag.