Die vom Anzeiger geprüfte «Einsprache» gegen den Entscheid der KESB vom 30. Januar 2018 konnte unmöglich noch Gegenstand der Fragen gebildet haben, da dieser Entscheid im September 2018 offensichtlich schon einige Monate in Rechtskraft erwachsen war. Somit ergibt sich trotz des ersten Eindrucks, dass der Anzeiger einen Vorschuss für eine schliesslich nicht eingereichte Beschwerde bezahlt, das Mandant dann beendet und er über 18 Monate keine Abrechnung erhalten haben soll, dass offensichtlich weitere Aufträge erteilt oder Fragen gestellt wurden.