6 ber 2018 (pag. 25) Bezug auf gestellte Fragen «aus der Mail» genommen wird, wobei diese Fragen offensichtlich keinen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag haben können: Die vom Anzeiger geprüfte «Einsprache» gegen den Entscheid der KESB vom 30. Januar 2018 konnte unmöglich noch Gegenstand der Fragen gebildet haben, da dieser Entscheid im September 2018 offensichtlich schon einige Monate in Rechtskraft erwachsen war.