Weiter entsteht der Eindruck, dass die Disziplinarbeklagte ab dem 12. April 2018 die Anfragen und Bitten des Anzeigers um Abrechnung nicht mehr beantwortet habe, ja für ihn überhaupt nicht mehr erreichbar gewesen sei. Auffallend ist jedoch, dass der Tonfall des Anzeigers in seinen Nachrichten bis zum 27. Februar 2019 gleichbleibend freundlich ist, was zumindest erstaunlich wäre, wenn er über rund 10 Monate nie einen Kontakt hätte herstellen können und nie eine Antwort erhalten hätte. Zudem fällt auf, dass in der Nachricht vom 21. August 2018 (pag.