Durch die vom Anzeiger eingereichten Mailnachrichten entsteht durchaus vorerst der Eindruck, er habe der Disziplinarbeklagten ein Mandat erteilt und dieses schon nach Kurzem – mit seinem Entscheid, keine «Einsprache» zu erheben – wieder beendet. Weiter entsteht der Eindruck, dass die Disziplinarbeklagte ab dem 12. April 2018 die Anfragen und Bitten des Anzeigers um Abrechnung nicht mehr beantwortet habe, ja für ihn überhaupt nicht mehr erreichbar gewesen sei.